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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP5. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9: I63.2 als BVB, längstens 1 Jahr nach Akutereignis.

I63.2 – Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

ICD-11-Äquivalent: 8B11.50 – Ischämischer Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose einer großen extrakraniellen Arterie annäherung

ICD-11 bildet diese Diagnose nur über eine breitere oder unspezifische Kategorie ab; nächstliegende Entsprechung.

Auch gesucht unter: I63.2 Logopädie, Hirninfarkt Logopädie, Schlaganfall Aphasie, Schlaganfall Sprachtherapie, Schlaganfall Schluckstörung

Langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2). Hochfrequent verordnen.

Logopädische Beschreibung – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

I63.2 (Hirninfarkt durch n.n.b. Verschluss präzerebraler Arterien). Der ischämische Hirninfarkt ist die häufigste Schlaganfallform (ca. 80%). Logopädisch: Aphasie (bei linkshemisphärischem Infarkt, ca. 30% aller Schlaganfälle), Dysarthrie, Sprechapraxie, Dysphagie (in der Akutphase bei ca. 50%), kognitive Kommunikationsstörung. Für Details zum logopädischen Vorgehen siehe I63.9.

Typische Störungsbilder – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Aphasie SP5 ca. 30% aller Schlaganfälle

Sprachproduktion und/oder -verständnis betroffen.

Dysarthrie SP6 häufig

Verwaschenes Sprechen.

Dysphagie SC ca. 50% akut

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Sprechapraxie SP5 bei frontaler Läsion

Sprechplanungsstörung, oft mit Broca-Aphasie kombiniert.

Einfach erklärt:

Beim Hirninfarkt wird ein Blutgefäß im Gehirn verstopft und Hirngewebe wird nicht mehr versorgt. Je nach betroffener Stelle können Sprache, Sprechen und Schlucken beeinträchtigt sein. Logopädie beginnt in der Klinik und setzt sich ambulant fort.

Logopädische Relevanz – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Häufigkeit sehr hoch
Patient*innengruppe Erwachsene, Altersgipfel 70-80 Jahre.
Bedeutung Häufigste Schlaganfallform. Logopädie bei ca. 50% der Betroffenen indiziert.

Zugeordnete Diagnosegruppen – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Leitsymptomatik:

SP5b oder SP5c

Wann verordnen:

Bei Aphasie oder kognitiver Kommunikationsstörung.

Begründung:

Aphasie nach Hirninfarkt.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9: Zerebrovaskuläre Erkrankungen mit SC/SP5/SP6/ST1 als BVB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckstörung.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Dysarthrie.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Leitsymptomatik:

ST1

Wann verordnen:

Bei Stimmveränderung.

Begründung:

Stimmstörung.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

SP5 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Typische Erstverordnung – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5c
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45-60 Min.
Hausbesuch Ja, wenn nicht mobil
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

  • Nur 1x/Woche verordnet, zu wenig in der Frühphase
  • SC nicht mitverordnet
  • Langfristigen Heilmittelbedarf nicht beantragt

Tipps für Ärzt*innen – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

  • Hochfrequent verordnen (2-3x/Woche). SP5 + SC + ggf. SP6 parallel. Langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2).

Tipps für Patient*innen & Angehörige – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

  • Sprachtherapie lohnt sich auch Jahre nach dem Schlaganfall. Sie haben Anspruch auf langfristigen Heilmittelbedarf.

Extrabudgetärer Status – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Diese Diagnose ist als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt (längstens 1 Jahr nach Akutereignis). In diesem Rahmen belastet die Verordnung das Budget der ärztlichen Praxis nicht.

SC BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP5 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP6 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

ST1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

Nach Ablauf:

Langfristiger Heilmittelbedarf beantragen.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Therapiebeginn: Akutphase auf Stroke Unit

Setting: Akutklinik → Reha (Phasen B-D) → ambulant

Frequenz: Akut/Reha: täglich. Ambulant: 1-3x/Woche (hochfrequent).

Besonderheiten: Siehe I63.9 für Details.

Therapieinhalte – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

  • Akut: Dysphagie-Screening (GUSS), Schlucktherapie, Kommunikationsanbahnung
  • Reha: Intensive Aphasie-/Dysarthrie-/Sprechapraxie-Therapie
  • Ambulant: Langfristige Rehabilitation, Alltagstransfer
  • Angehörigenberatung

Diagnostik – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Erstdiagnostik – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Test Zweck Zeitpunkt
Dysphagie-Screening (GUSS) Aspirationsrisiko Innerhalb 24h
Aphasie-Screening (LAST) Sprachstörung erkennen Sobald kooperationsfähig

Verlaufsdiagnostik – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Test Zweck Zeitpunkt
AAT, CETI Fortschritt Alle 3-6 Monate

Red Flags – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Erneute plötzliche Sprachverschlechterung Sofort 112

Möglicher Re-Infarkt.

Häufiges Verschlucken, Fieber Arzt + Logopädie

Aspirationspneumonie, häufigste Komplikation bei Schlaganfall-Dysphagie.

Prognose – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Ca. 30% der Aphasiker erholen sich vollständig, ca. 40% zeigen deutliche Besserung, ca. 30% behalten schwere Einschränkungen. Stärkste Erholung in den ersten 3-6 Monaten. Fortschritte über Jahre möglich. Intensive Therapie verbessert das Ergebnis.

Einflussfaktoren – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

  • Infarktgröße und -lokalisation
  • Aphasie-Schweregrad initial
  • Alter
  • Therapieintensität und -beginn
  • Begleiterkrankungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Gleiche Diagnosegruppe – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Folgezustand für langfristige Verordnung

Differentialdiagnosen – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Hämorrhagisch statt ischämisch

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Häufige Fragen – I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien

Erholt sich die Sprache nach einem Schlaganfall?

In vielen Fällen ja. Ca. 70% der Aphasiker zeigen eine Besserung. Die stärkste Erholung ist in den ersten Monaten, aber Fortschritte sind auch Jahre später möglich. Intensive Logopädie verbessert die Ergebnisse deutlich.

Wie oft sollte Logopädie stattfinden?

In der Frühphase: so oft wie möglich (idealerweise täglich in der Reha, 2-3x/Woche ambulant). Auch langfristig: mindestens 1-2x/Woche. Studien zeigen: mehr Therapie = bessere Ergebnisse.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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