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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP5. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9: I63.5 als BVB, längstens 1 Jahr nach Akutereignis.

I63.5 – Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

ICD-11-Äquivalent: 8B11.51 – Ischämischer Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose einer großen intrakraniellen Arterie annäherung

ICD-11 bildet diese Diagnose nur über eine breitere oder unspezifische Kategorie ab; nächstliegende Entsprechung.

Auch gesucht unter: I63.5 Logopädie, Schlaganfall Logopädie, Hirninfarkt Aphasie, Schlaganfall Schluckstörung

Siehe I63.9 für umfassende Details.

Logopädische Beschreibung – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Ischämischer Hirninfarkt (I63.5). Logopädisch identisch mit I63.9. Für umfassende logopädische Beschreibung siehe I63.9.

Typische Störungsbilder – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Aphasie SP5 ca. 30% aller Schlaganfälle

Bei linkshemisphärischem Infarkt.

Dysarthrie SP6 häufig

Bei subkortikaler oder Hirnstamm-Beteiligung.

Dysphagie SC 37-78% in Akutphase

Schluckstörung, Aspirationsrisiko.

Sprechapraxie SP6 bei anteriorem Infarkt

Sprechplanung gestört, Suchverhalten bei Lautbildung.

Einfach erklärt:

Ein Schlaganfall durch Gefäßverschluss im Gehirn. Sprache, Sprechen und Schlucken können betroffen sein. Logopädie beginnt schon in der Klinik und begleitet die Erholung.

Logopädische Relevanz – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Häufigkeit sehr hoch
Patient*innengruppe Erwachsene.
Bedeutung Schlaganfall ist die häufigste Ursache für Aphasie und Dysphagie bei Erwachsenen.

Zugeordnete Diagnosegruppen – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Leitsymptomatik:

SP5c

Wann verordnen:

Bei Aphasie.

Begründung:

Aphasie nach Schlaganfall.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9: Zerebrovaskuläre Erkrankungen mit SC/SP5/SP6/ST1 als BVB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckstörung.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Sprechstörung.

Begründung:

Dysarthrie/Sprechapraxie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

SP5 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Typische Erstverordnung – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5c
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45-60 Min.
Hausbesuch Ggf.
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

  • Siehe I63.9

Tipps für Ärzt*innen – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

  • Siehe I63.9.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

  • Siehe I63.9.

Extrabudgetärer Status – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Diese Diagnose ist als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt (längstens 1 Jahr nach Akutereignis). In diesem Rahmen belastet die Verordnung das Budget der ärztlichen Praxis nicht.

SC BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP5 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP6 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

ST1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

Nach Ablauf:

Langfristiger Heilmittelbedarf.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Therapiebeginn: Akutphase (Stroke Unit)

Setting: Akutklinik → Reha → ambulant

Frequenz: Akut/Reha: täglich. Ambulant: 2-3x/Woche.

Besonderheiten: Siehe I63.9.

Therapieinhalte – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

  • Siehe I63.9

Diagnostik – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Erstdiagnostik – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Test Zweck Zeitpunkt
Siehe I63.9 Befunderhebung Akutphase

Verlaufsdiagnostik – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Test Zweck Zeitpunkt
Siehe I63.9 Fortschritt Regelmäßig

Red Flags – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Erneute neurologische Symptome Sofort Notarzt (112)

Re-Infarkt oder Blutungskomplikation.

Prognose – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Siehe I63.9. Beste Erholung in den ersten 3-6 Monaten, aber Fortschritte auch danach möglich.

Einflussfaktoren – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

  • Infarktgröße und -lokalisation
  • Alter
  • Therapieintensität
  • Begleiterkrankungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Gleiche Diagnosegruppe – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Häufige Fragen – I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien

Wie lange brauche ich nach Schlaganfall Logopädie?

Das ist individuell. Viele Patienten brauchen Monate bis Jahre. Die intensivste Phase sollte in den ersten 6 Monaten sein. Danach sind Fortschritte langsamer, aber weiterhin möglich.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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