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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP5. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9: I63.8 als BVB, längstens 1 Jahr nach Akutereignis.

I63.8 – Sonstiger Hirninfarkt

ICD-11-Äquivalent: 8B11 – Ischämischer Hirninfarkt exakt

Auch gesucht unter: I63.8 Logopädie, Hirninfarkt Logopädie, Schlaganfall Aphasie, Schlaganfall Sprachtherapie, Schlaganfall Schluckstörung

Langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2). Hochfrequent verordnen.

Logopädische Beschreibung – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

I63.8 (Sonstiger Hirninfarkt). Der ischämische Hirninfarkt ist die häufigste Schlaganfallform (ca. 80%). Logopädisch: Aphasie (bei linkshemisphärischem Infarkt, ca. 30% aller Schlaganfälle), Dysarthrie, Sprechapraxie, Dysphagie (in der Akutphase bei ca. 50%), kognitive Kommunikationsstörung. Für Details zum logopädischen Vorgehen siehe I63.9.

Typische Störungsbilder – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Aphasie SP5 ca. 30% aller Schlaganfälle

Sprachproduktion und/oder -verständnis betroffen.

Dysarthrie SP6 häufig

Verwaschenes Sprechen.

Dysphagie SC ca. 50% akut

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Sprechapraxie SP5 bei frontaler Läsion

Sprechplanungsstörung, oft mit Broca-Aphasie kombiniert.

Einfach erklärt:

Beim Hirninfarkt wird ein Blutgefäß im Gehirn verstopft und Hirngewebe wird nicht mehr versorgt. Je nach betroffener Stelle können Sprache, Sprechen und Schlucken beeinträchtigt sein. Logopädie beginnt in der Klinik und setzt sich ambulant fort.

Logopädische Relevanz – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Häufigkeit sehr hoch
Patient*innengruppe Erwachsene, Altersgipfel 70-80 Jahre.
Bedeutung Häufigste Schlaganfallform. Logopädie bei ca. 50% der Betroffenen indiziert.

Zugeordnete Diagnosegruppen – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Leitsymptomatik:

SP5b oder SP5c

Wann verordnen:

Bei Aphasie oder kognitiver Kommunikationsstörung.

Begründung:

Aphasie nach Hirninfarkt.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9: Zerebrovaskuläre Erkrankungen mit SC/SP5/SP6/ST1 als BVB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckstörung.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Dysarthrie.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-9

Leitsymptomatik:

ST1

Wann verordnen:

Bei Stimmveränderung.

Begründung:

Stimmstörung.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

SP5 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Typische Erstverordnung – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5c
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45-60 Min.
Hausbesuch Ja, wenn nicht mobil
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

  • Nur 1x/Woche verordnet, zu wenig in der Frühphase
  • SC nicht mitverordnet
  • Langfristigen Heilmittelbedarf nicht beantragt

Tipps für Ärzt*innen – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

  • Hochfrequent verordnen (2-3x/Woche). SP5 + SC + ggf. SP6 parallel. Langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2).

Tipps für Patient*innen & Angehörige – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

  • Sprachtherapie lohnt sich auch Jahre nach dem Schlaganfall. Sie haben Anspruch auf langfristigen Heilmittelbedarf.

Extrabudgetärer Status – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Diese Diagnose ist als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt (längstens 1 Jahr nach Akutereignis). In diesem Rahmen belastet die Verordnung das Budget der ärztlichen Praxis nicht.

SC BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP5 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP6 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

ST1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

Nach Ablauf:

Langfristiger Heilmittelbedarf beantragen.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Therapiebeginn: Akutphase auf Stroke Unit

Setting: Akutklinik → Reha (Phasen B-D) → ambulant

Frequenz: Akut/Reha: täglich. Ambulant: 1-3x/Woche (hochfrequent).

Besonderheiten: Siehe I63.9 für Details.

Therapieinhalte – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

  • Akut: Dysphagie-Screening (GUSS), Schlucktherapie, Kommunikationsanbahnung
  • Reha: Intensive Aphasie-/Dysarthrie-/Sprechapraxie-Therapie
  • Ambulant: Langfristige Rehabilitation, Alltagstransfer
  • Angehörigenberatung

Diagnostik – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Erstdiagnostik – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Test Zweck Zeitpunkt
Dysphagie-Screening (GUSS) Aspirationsrisiko Innerhalb 24h
Aphasie-Screening (LAST) Sprachstörung erkennen Sobald kooperationsfähig

Verlaufsdiagnostik – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Test Zweck Zeitpunkt
AAT, CETI Fortschritt Alle 3-6 Monate

Red Flags – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Erneute plötzliche Sprachverschlechterung Sofort 112

Möglicher Re-Infarkt.

Häufiges Verschlucken, Fieber Arzt + Logopädie

Aspirationspneumonie, häufigste Komplikation bei Schlaganfall-Dysphagie.

Prognose – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Ca. 30% der Aphasiker erholen sich vollständig, ca. 40% zeigen deutliche Besserung, ca. 30% behalten schwere Einschränkungen. Stärkste Erholung in den ersten 3-6 Monaten. Fortschritte über Jahre möglich. Intensive Therapie verbessert das Ergebnis.

Einflussfaktoren – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

  • Infarktgröße und -lokalisation
  • Aphasie-Schweregrad initial
  • Alter
  • Therapieintensität und -beginn
  • Begleiterkrankungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Gleiche Diagnosegruppe – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Folgezustand für langfristige Verordnung

Differentialdiagnosen – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Hämorrhagisch statt ischämisch

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Häufige Fragen – I63.8 Sonstiger Hirninfarkt

Erholt sich die Sprache nach einem Schlaganfall?

In vielen Fällen ja. Ca. 70% der Aphasiker zeigen eine Besserung. Die stärkste Erholung ist in den ersten Monaten, aber Fortschritte sind auch Jahre später möglich. Intensive Logopädie verbessert die Ergebnisse deutlich.

Wie oft sollte Logopädie stattfinden?

In der Frühphase: so oft wie möglich (idealerweise täglich in der Reha, 2-3x/Woche ambulant). Auch langfristig: mindestens 1-2x/Woche. Studien zeigen: mehr Therapie = bessere Ergebnisse.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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