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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP5. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): I69.8 als BVB.

I69.8 – Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

ICD-11-Äquivalent: 8B25.Z – Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit, nicht näher bezeichnet annäherung

Auch gesucht unter: I69.8 Logopädie, Chronische Aphasie Logopädie, Aphasie Langzeittherapie, Schlaganfall Folgen Logopädie, Langfristiger Heilmittelbedarf Aphasie

I69.x für chronische Phase verwenden. Langfristiger Heilmittelbedarf beantragen (extrabudgetär). Auch nach Jahren: Therapie sinnvoll.

Logopädische Beschreibung – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

I69.8 ist der Code für die chronische Phase nach zerebrovaskulärem Ereignis. In der ambulanten Logopädie wird zunehmend auf I69.x-Codes umgestellt, wenn das Akutereignis länger zurückliegt. Logopädisch sind die Störungsbilder identisch mit der Akutphase, aber der Fokus verschiebt sich: von Restitution (Wiederherstellung) zu Kompensation (Umgang mit bleibenden Einschränkungen) und Partizipation (Teilhabe am Alltag). Wichtig: Auch in der chronischen Phase sind Fortschritte möglich und Logopädie indiziert.

Typische Störungsbilder – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Chronische Aphasie SP5 häufig

Bleibende Sprachstörung nach Schlaganfall. Therapiefokus: Alltagskommunikation, Kompensation, Teilhabe.

Chronische Dysarthrie SP6 häufig

Bleibende Sprechunverständlichkeit. Kompensationsstrategien.

Chronische Dysphagie SC bei manchen

Dauerhafte Kostanpassung oder fortlaufende Schlucktherapie.

Einfach erklärt:

Dieser Code wird verwendet, wenn der Schlaganfall schon länger zurückliegt, aber noch Sprachprobleme, Schluckprobleme oder Sprechprobleme bestehen. Auch nach Monaten und Jahren kann Logopädie noch helfen.

Logopädische Relevanz – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Häufigkeit sehr hoch
Patient*innengruppe Erwachsene in der chronischen Phase nach Schlaganfall.
Bedeutung Häufigster Code in der ambulanten Aphasie-Therapie.

Zugeordnete Diagnosegruppen – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP5b oder SP5c

Wann verordnen:

Bei fortbestehender Aphasie.

Begründung:

Chronische Aphasie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei bleibender Schluckstörung.

Begründung:

Chronische Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Dysarthrie.

Begründung:

Chronische Dysarthrie/Sprechapraxie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Typische Erstverordnung – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 60 Min.

Häufige Verordnungsfehler – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

  • Langfristiger Heilmittelbedarf nicht beantragt, dabei ist I69.x + SP5 explizit auf der Liste
  • 'Patient ist austherapiert', stimmt fast nie, auch in der chronischen Phase sind Fortschritte möglich
  • I63.9 statt I69.3 in der chronischen Phase, I69.x ist der korrekte Code für Folgezustände

Tipps für Ärzt*innen – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

  • I69.x statt I63.9 verwenden in der chronischen Phase. Langfristigen Heilmittelbedarf beantragen, I69.x + SP5 steht auf der Diagnoseliste. 60-Minuten-Einheiten nutzen. Auch nach Jahren: Logopädie kann helfen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

  • Auch wenn der Schlaganfall schon länger her ist: Logopädie kann weiterhin helfen. Sie haben Anspruch auf langfristige Verordnung. Fragen Sie Ihren Arzt nach dem langfristigen Heilmittelbedarf.

Extrabudgetärer Status – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

SC BVB
SP5 BVB
SP6 BVB
ST1 BVB

Therapieverlauf – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Therapiebeginn: Nahtlos nach Reha oder bei Bedarf auch Jahre nach dem Ereignis

Setting: Ambulant

Therapieinhalte – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

  • Alltagsorientierte Aphasie-Therapie (Kommunikation im Alltag verbessern)
  • Kompensationsstrategien (Umschreiben, Gestik, Schreiben, Apps)
  • UK-Versorgung bei schwerer Aphasie (Kommunikationsbücher, Talker)
  • Teilhabeorientierte Therapie (Hobbys, Beruf, soziale Kontakte)
  • Schriftsprachtherapie (Lesen/Schreiben wiederherstellen)
  • Angehörigenberatung und Kommunikationstraining
  • Empfehlung Aphasie-Selbsthilfegruppe

Diagnostik – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Erstdiagnostik – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Test Zweck Zeitpunkt
AAT, ANELT (Amsterdam-Nijmegen Everyday Language Test) Kommunikationsfähigkeit im Alltag Bei Übernahme

Verlaufsdiagnostik – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Test Zweck Zeitpunkt
Kommunikationsprofil, Angehörigenbefragung Alltagsrelevanz der Therapie prüfen Alle 3-6 Monate

Red Flags – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Plötzliche erneute Verschlechterung der Sprache Sofort Notarzt

Re-Infarkt ausschließen.

Schleichende Sprachverschlechterung Neurologische Abklärung

Beginnende Demenz? Vaskuläre Enzephalopathie?

Prognose – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Auch in der chronischen Phase (>6 Monate) sind Verbesserungen möglich. Intensive Therapiephasen (z.B. 2-3 Wochen CIAT) können auch Jahre nach dem Schlaganfall messbare Fortschritte bringen. Der Fokus verschiebt sich von Restitution zu Kompensation und Teilhabe.

Einflussfaktoren – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

  • Schweregrad der Restaphasie
  • Therapieintensität
  • Motivation
  • Soziales Umfeld
  • Kognitive Begleitdefizite

Verwandte Codes – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Gleiche Diagnosegruppe – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Akutereignis-Code

Häufige Fragen – I69.8 Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten

Was ist der Unterschied zwischen I63.9 und I69.8?

I63.9 ist der Code für das akute Ereignis, I69.8 für die Langzeitfolgen. In der ambulanten Logopädie sollte nach der Akutphase auf I69.8 umgestellt werden.

Lohnt sich Logopädie auch noch nach Jahren?

Ja. Studien zeigen, dass auch Jahre nach dem Schlaganfall Fortschritte möglich sind, besonders bei intensiven Therapiephasen. Und: Logopädie hilft auch beim Umgang mit der Aphasie im Alltag.

Was ist langfristiger Heilmittelbedarf?

Bei bestimmten Diagnosen (z.B. Aphasie nach Schlaganfall) kann der Arzt langfristigen Heilmittelbedarf genehmigen. Das bedeutet: Sie bekommen dauerhaft Logopädie, und die Verordnung belastet nicht das Arztbudget.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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