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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10: Q01.9 als LHB.

Q01.9 – Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

ICD-11-Äquivalent: LA01 – Zephalozele exakt

Auch gesucht unter: Q01.9 Logopädie, Enzephalozele Sprachentwicklung, Enzephalozele Logopädie

Prognose abhängig von Schweregrad. Sprachentwicklung beobachten. Unspezifischer Code.

Logopädische Beschreibung – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Enzephalozele (Q01.9) ist eine angeborene Fehlbildung, bei der Hirngewebe und/oder Hirnhäute durch eine Lücke im Schädel vortreten. Die logopädische Relevanz hängt vom Ausmaß der Hirnschädigung ab. Bei operativ versorgten Kindern ohne schwere Hirnschädigung kann die Sprachentwicklung nahezu unauffällig verlaufen. Bei ausgedehnter Enzephalozele mit Hirngewebsverlust ist eine Sprachentwicklungsverzögerung oder -störung wahrscheinlich, ggf. mit begleitender Dysphagie und orofazialer Dysfunktion. Unspezifischer Code.

Typische Störungsbilder – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Sprachentwicklungsverzögerung SP1 abhängig vom Schweregrad

Bei Hirngewebsverlust oder begleitender Intelligenzminderung.

Dysphagie SC bei schweren Formen

Bei Beteiligung des Hirnstamms oder schwerer neurologischer Schädigung.

Einfach erklärt:

Bei einer Enzephalozele tritt Hirngewebe durch eine Öffnung im Schädel aus. Nach der Operation hängt die Sprachentwicklung davon ab, wie viel Hirngewebe betroffen war. Logopädie unterstützt die Sprachentwicklung, wenn sie verzögert ist.

Logopädische Relevanz – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder nach operativer Versorgung.
Bedeutung Seltene Fehlbildung. Logopädie je nach Schweregrad.

Zugeordnete Diagnosegruppen – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Leitsymptomatik:

SP1b bei schweren Formen

Wann verordnen:

Bei Sprachentwicklungsverzögerung.

Begründung:

Sprachentwicklung bei ZNS-Fehlbildung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10: Mit SC/SP1/SP5/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie bei schwerer ZNS-Beteiligung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

SP1 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP5 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf.
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

  • Logopädie nicht bedacht nach neurochirurgischer OP

Tipps für Ärzt*innen – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

  • Nach neurochirurgischer Versorgung Sprachentwicklung kontrollieren. Bei Verzögerung SP1 verordnen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

  • Die Sprachentwicklung sollte nach der Operation beobachtet werden. Bei Auffälligkeiten hilft Logopädie.

Extrabudgetärer Status – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Diese Diagnose ist als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie). Logopädie kann dauerhaft verordnet werden, ohne das Budget der ärztlichen Praxis zu belasten.

SC LHB
SP1 LHB
SP5 LHB
SP6 LHB
Nach Ablauf:

Bei langfristigem Bedarf: Langfristigen Heilmittelbedarf beantragen.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Nach operativer Versorgung, bei Sprachverzögerung

Setting: Ambulant/Frühförderung

Frequenz: 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Prognose und Therapiebedarf stark abhängig von Lokalisation und Ausmaß der Fehlbildung.

Therapieinhalte – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

  • Sprachentwicklungsförderung
  • Orofaziale Therapie bei Bedarf
  • Dysphagie-Management bei Bedarf
  • UK bei schwerer Beeinträchtigung
  • Elternberatung

Diagnostik – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Sprachentwicklungsdiagnostik + orofaziale Befunderhebung Sprachstand und orofaziale Funktion erheben Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Evaluation Fortschrittskontrolle Halbjährlich

Red Flags – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Zunehmender Hirndruck nach OP (Erbrechen, Unruhe, Fontanelle gespannt) Sofort in die Klinik

Shunt-Dysfunktion oder Liquorstau. Neurochirurgische Notfallvorstellung.

Prognose – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Stark variabel. Bei kleiner Enzephalozele ohne Hirngewebsverlust: gute Prognose. Bei ausgedehnter Form: Sprachentwicklung oft deutlich beeinträchtigt.

Einflussfaktoren – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

  • Lokalisation und Größe
  • Menge des verlagerten Hirngewebes
  • Begleitende Hirnfehlbildungen
  • Kognitive Fähigkeiten

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Gleiche Diagnosegruppe – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Häufig begleitend bei Enzephalozele

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Häufige Fragen – Q01.9 Enzephalozele, nicht näher bezeichnet

Wie beeinflusst eine Enzephalozele die Sprachentwicklung?

Das hängt von der Schwere ab. Bei einer kleinen, gut operierten Enzephalozele kann die Sprache normal sein. Bei größeren Formen mit Hirnbeteiligung ist eine Verzögerung wahrscheinlich.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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