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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10: Q04.6 als LHB.

Q04.6 – Angeborene Gehirnzysten

ICD-11-Äquivalent: LA05.7 – Zystische Hirnfehlbildungen exakt

Auch gesucht unter: Q04.6 Logopädie, Angeborene Gehirnzysten Logopädie

Prognose stark variabel. Abhängig von Größe und Lage. Oft keine Sprachbeeinträchtigung.

Logopädische Beschreibung – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Q04.6 (Angeborene Gehirnzysten) ist eine angeborene Hirnfehlbildung. Die logopädische Relevanz hängt vom Ausmaß der Fehlbildung und den betroffenen Hirnregionen ab. Sprachentwicklungsverzögerungen sind häufig, das Ausmaß korreliert mit der kognitiven Beeinträchtigung. Bei schweren Formen: fehlende Lautsprache, UK-Bedarf, Dysphagie. Abhängig von Größe und Lage. Oft keine Sprachbeeinträchtigung.

Typische Störungsbilder – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Sprachentwicklungsverzögerung/-störung SP1 häufig

Ausmaß korreliert mit kognitiver Beeinträchtigung.

Dysphagie SC bei schweren Formen

Bei Hirnstammbeteiligung oder schwerer Beeinträchtigung.

Einfach erklärt:

Ihr Kind hat eine angeborene Fehlbildung des Gehirns. Je nachdem, welcher Teil betroffen ist, kann die Sprachentwicklung verzögert sein. Logopädie unterstützt die Sprache und Kommunikation, angepasst an die Möglichkeiten Ihres Kindes.

Logopädische Relevanz – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder.
Bedeutung Seltene Fehlbildungen. Schweregrad sehr variabel.

Zugeordnete Diagnosegruppen – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei Sprachverzögerung.

Begründung:

Sprachentwicklung bei ZNS-Fehlbildung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10: Mit SC/SP1/SP5/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-10

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

SP1 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP5 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Typische Erstverordnung – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf.
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Tipps für Ärzt*innen – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

  • Sprachentwicklung bei ZNS-Fehlbildung kontrollieren. SP1 bei Verzögerung.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

  • Die Sprachentwicklung hängt vom Schweregrad der Fehlbildung ab. Logopädie passt die Therapie individuell an.

Extrabudgetärer Status – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Diese Diagnose ist als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie). Logopädie kann dauerhaft verordnet werden, ohne das Budget der ärztlichen Praxis zu belasten.

SC LHB
SP1 LHB
SP5 LHB
SP6 LHB
Nach Ablauf:

Langfristiger Heilmittelbedarf bei Bedarf.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Therapiebeginn: Bei Sprachverzögerung, oft ab Kleinkindalter

Setting: Ambulant/Frühförderung

Frequenz: 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Therapie individuell nach Schweregrad.

Therapieinhalte – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

  • Sprachentwicklungsförderung
  • UK bei schwerer Beeinträchtigung
  • Orofaziale Therapie bei Bedarf
  • Dysphagie-Management bei Bedarf
  • Elternberatung

Diagnostik – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Erstdiagnostik – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Test Zweck Zeitpunkt
Sprachdiagnostik + orofazial Sprachstand Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Test Zweck Zeitpunkt
Evaluation Fortschritt Halbjährlich

Red Flags – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Epileptische Anfälle Neuropädiatrie

Bei Hirnfehlbildungen häufig. Kann Entwicklung und Therapie beeinflussen.

Prognose – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Sehr variabel, von nahezu normaler Entwicklung bis schwerster Behinderung. Abhängig von Art und Ausmaß der Fehlbildung.

Einflussfaktoren – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

  • Art und Ausmaß
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Epilepsie
  • Therapieintensität

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Häufige Fragen – Q04.6 Angeborene Gehirnzysten

Wie beeinflusst Angeborene Gehirnzysten die Sprache?

Das hängt vom Schweregrad ab. Bei leichten Formen kann die Sprache normal sein, bei schweren ist sie deutlich beeinträchtigt. Logopädie unterstützt individuell.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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