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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP3. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): Q87.0 als LHB.

Q87.0 – Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

ICD-11-Äquivalent: LD25.Z – Syndrome mit Gesichts- oder Gliedmaßenanomalien als Hauptmerkmal, nicht näher bezeichnet annäherung

Auch gesucht unter: Q87.0 Logopädie, Pierre Robin Logopädie, Treacher Collins Logopädie, Goldenhar Logopädie, Möbius Logopädie, Kraniofaziales Syndrom Logopädie

Syndromspezifisch behandeln. HNO-Monitoring. Langfristig.

Logopädische Beschreibung – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Q87.0 umfasst diverse kraniofaziale Fehlbildungssyndrome (z.B. Goldenhar, Treacher Collins, Pierre Robin, Möbius, Apert, Crouzon). Logopädisch: Hörstörung (Schallleitungsschwerhörigkeit durch Ohrmissbildung), Artikulationsstörung (Kieferfehlstellung, Gaumenspalte, Fazialisparese), Sprachentwicklungsverzögerung, Dysphagie (Pierre Robin: Mikrognathie → Zungenrückverlagerung → Atemweg/Schlucken). Bei Pierre Robin: Bauchlage! Trinkschwäche. Bei Möbius: Fazialisparese beidseitig → kein Mundschluss, keine Mimik. UK bei schwerer Dysarthrie.

Typische Störungsbilder – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Fütterstörung/Dysphagie SC häufig

Je nach Syndrom: Trinkschwäche, Aspiration.

Artikulationsstörung SP3 häufig

Kieferfehlstellung, Gaumenspalte, Fazialisparese.

Sprachentwicklungsverzögerung SP1 häufig

Durch Hörstörung, kognitive Einschränkung, Krankenhausaufenthalte.

Rhinophonie SP6 bei Gaumenspalte

Offenes Näseln.

Einfach erklärt:

Verschiedene angeborene Syndrome können das Gesicht betreffen und dadurch Trinken, Sprechen und Sprachentwicklung beeinflussen. Logopädie begleitet Ihr Kind individuell, jedes Syndrom hat eigene Schwerpunkte.

Logopädische Relevanz – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Kinder ab Geburt.
Bedeutung Diverse Syndrome, aber insgesamt relevant.

Zugeordnete Diagnosegruppen – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): Q87.0 mit SP3/SF/SC als LHB.

Leitsymptomatik:

SP3

Wann verordnen:

Bei Artikulationsproblemen.

Begründung:

Artikulation.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Trink-/Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Typische Erstverordnung – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

  • Hörstörung nicht berücksichtigt

Tipps für Ärzt*innen – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

  • Langfristiger Heilmittelbedarf. HNO anbinden. Syndromspezifisch verordnen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

  • Logopädie begleitet Ihr Kind langfristig. Die Therapie wird an das spezifische Syndrom angepasst.

Extrabudgetärer Status – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

SP3 LHB
SF LHB
SC LHB

Therapieverlauf – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Therapiebeginn: Ab Geburt (Trinkberatung), Sprachtherapie ab ca. 2 Jahren

Setting: Ambulant, angebunden an Zentrum

Therapieinhalte – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

  • Füttertherapie (syndromspezifisch)
  • Sprachentwicklungsförderung
  • Artikulationstherapie
  • UK bei schwerer Beeinträchtigung
  • Hörstörung: Hörversorgung koordinieren
  • Orofaziale Therapie

Diagnostik – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Erstdiagnostik – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Test Zweck Zeitpunkt
Syndromspezifisch: Schluck, Sprache, Artikulation, Hören Befund Ab Geburt

Verlaufsdiagnostik – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßig Entwicklung Alle 6 Monate

Red Flags – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Pierre Robin: Atemnotanfälle Sofort Pädiatrie

Zungenrückverlagerung kann Atemweg verlegen.

Hörverschlechterung HNO

Hörversorgung prüfen.

Prognose – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Abhängig vom Syndrom. Viele Kinder erreichen mit Logopädie gute Sprachentwicklung.

Einflussfaktoren – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

  • Syndrom
  • Hörversorgung
  • Kognition
  • OP-Ergebnisse

Häufige Fragen – Q87.0 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung des Gesichtes

Was ist Pierre Robin?

Ein Syndrom mit kleinem Unterkiefer (Mikrognathie), Gaumenspalte und Zungenrückverlagerung. Das kann Atmen und Trinken erschweren. Mit guter Behandlung entwickeln sich die meisten Kinder gut.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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