Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.17: Q96.9 als LHB.

Q96.9 – Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Auch gesucht unter: Q96.9 Logopädie, Turner-Syndrom Logopädie, Turner-Syndrom Sprache, Turner-Syndrom Hörstörung

HNO-Kontrolle bei Turner-Syndrom essenziell. Logopädie bei sekundärer Sprachverzögerung.

Logopädische Beschreibung – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Turner-Syndrom-Variante. Logopädisch wie Q96.0.

Typische Störungsbilder – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Sprachentwicklungsverzögerung bei Hörverlust SP1 möglich

Sekundär durch chronische Mittelohrentzündungen.

Einfach erklärt:

Logopädisch identisch mit Q96.0.

Logopädische Relevanz – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit gering bis mittel
Patient*innengruppe Mädchen/Frauen.
Bedeutung Logopädie nur bei sekundärer Sprachverzögerung durch Hörstörung.

Zugeordnete Diagnosegruppen – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.17: Q96.x mit SP1 als LHB.

Leitsymptomatik:

SP1a

Wann verordnen:

Bei Sprachverzögerung durch Hörstörung.

Begründung:

Sprachentwicklung bei Hörverlust.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

  • Keine HNO-Kontrolle trotz bekanntem Turner-Syndrom

Tipps für Ärzt*innen – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

  • Bei Turner-Syndrom regelmäßig HNO-Kontrolle. Logopädie bei Sprachverzögerung.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

  • Lassen Sie das Gehör Ihrer Tochter regelmäßig kontrollieren. Bei Sprachverzögerung kann Logopädie helfen.

Extrabudgetärer Status – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

SP1

Reguläres Budget.

Therapieverlauf – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Bei Sprachverzögerung

Setting: Ambulant

Therapieinhalte – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

  • Sprachentwicklungstherapie
  • Auditives Training bei Hörverlust
  • Elternberatung

Diagnostik – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Sprachdiagnostik + audiologischer Befund Zusammenhang Hörverlust/Sprachverzögerung klären Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Sprachkontrolle Fortschritt Alle 10-20 Sitzungen

Red Flags – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Rezidivierende Mittelohrentzündungen HNO-Kontrolle

Bei Turner-Syndrom besonders häufig. Kann Sprachentwicklung beeinflussen.

Prognose – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Die Sprachentwicklung ist bei Turner-Syndrom meist gut, wenn der Hörverlust behandelt wird. Logopädie ist oft nur vorübergehend nötig.

Einflussfaktoren – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

  • Ausmaß des Hörverlusts
  • HNO-Behandlung

Verwandte Codes – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Gleiche Diagnosegruppe – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Häufigste Hörstörung bei Turner-Syndrom

Häufige Fragen – Q96.9 Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet

Hat Turner-Syndrom Auswirkungen auf die Sprache?

Meist nicht direkt. Aber die häufigen Mittelohrprobleme können das Hören beeinträchtigen und so die Sprachentwicklung verzögern. Regelmäßige HNO-Kontrolle ist wichtig.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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