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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SC. Verordnung eindeutig.

HMK 5: R13.9 = SC.

R13.0 – Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

ICD-11-Äquivalent: MD93 – Dysphagie exakt

Auch gesucht unter: R13.9 Logopädie, Dysphagie Logopädie, Schluckstörung Logopädie

Dysphagie, bei der die Nahrungsaufnahme beaufsichtigt werden muss (Aspirationsschutz). Schweregrad-Indikator. FEES-Diagnostik, Schlucktherapie, ggf. Kostanpassung.

Grauzone-Code

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet und kann bei der Verordnung zu Problemen führen. Details und Alternativen ansehen

Logopädische Beschreibung – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

R13.0 kennzeichnet eine Dysphagie, bei der während der Nahrungsaufnahme eine Beaufsichtigung erforderlich ist (z.B. wegen Aspirationsgefahr). Klinisch ein Schweregrad-Indikator mit hoher logopädischer Relevanz.

Typische Störungsbilder – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Dysphagie SC definitionsgemäß

Schluckstörung mit erforderlicher Beaufsichtigung während der Nahrungsaufnahme.

Einfach erklärt:

Schluckstörung, je nach Ort (Mund/Rachen oder Speiseröhre) unterschiedliche Behandlung.

Logopädische Relevanz – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Häufigkeit hoch
Patient*innengruppe Wie R13.1.
Bedeutung Dysphagie, bei der die Nahrungsaufnahme beaufsichtigt werden muss (Aspirationsschutz); klinischer Schweregrad-Indikator.

Zugeordnete Diagnosegruppen – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Quelle: HMK 5: SC Störungen des Schluckaktes. R13.x sind Beispieldiagnosen.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Nur bei oropharyngealer Begleitsymptomatik.

Begründung:

Dysphagie.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Typische Erstverordnung – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

  • Grunderkrankung nicht mitcodiert → kein langfristiger Heilmittelbedarf

Tipps für Ärzt*innen – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

  • Siehe R13.1. Unspezifischer Code. Häufig auf Verordnungen. Logopädie wie R13.1.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

  • Siehe R13.1.

Extrabudgetärer Status – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

SC BVB

Therapieverlauf – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Therapiebeginn: Sofort bei R13.9. Sonst nach Diagnostik.

Setting: Wie R13.1.

Therapieinhalte – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

  • Siehe R13.1.

Diagnostik – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Erstdiagnostik – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckdiagnostik (Screenings: GUSS, Daniels, WST) und FEES Siehe R13.1 Sofort

Verlaufsdiagnostik – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Test Zweck Zeitpunkt
FEES Verlauf Regelmäßig

Red Flags – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Siehe R13.1 Siehe R13.1

Siehe R13.1.

Prognose – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Siehe R13.1.

Einflussfaktoren – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

  • Grunderkrankung

Verwandte Codes – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Gleiche Diagnosegruppe – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme

Quellen & weiterführende Links

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Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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