Logopädische Beschreibung – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
R13.0 kennzeichnet eine Dysphagie, bei der während der Nahrungsaufnahme eine Beaufsichtigung erforderlich ist (z.B. wegen Aspirationsgefahr). Klinisch ein Schweregrad-Indikator mit hoher logopädischer Relevanz.
Typische Störungsbilder – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
Schluckstörung mit erforderlicher Beaufsichtigung während der Nahrungsaufnahme.
Schluckstörung, je nach Ort (Mund/Rachen oder Speiseröhre) unterschiedliche Behandlung.
Logopädische Relevanz – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
| Häufigkeit | hoch |
|---|---|
| Patient*innengruppe | Wie R13.1. |
| Bedeutung | Dysphagie, bei der die Nahrungsaufnahme beaufsichtigt werden muss (Aspirationsschutz); klinischer Schweregrad-Indikator. |
Zugeordnete Diagnosegruppen – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
SCa
Nur bei oropharyngealer Begleitsymptomatik.
Dysphagie.
Verordnung & Praxistipps – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
Typische Erstverordnung – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
| Diagnosegruppe | SC |
|---|---|
| Leitsymptomatik | SCa |
| Behandlungseinheiten | 10 |
| Frequenz | 1-2x wöchentlich |
| Therapiedauer | 45 Min. |
Häufige Verordnungsfehler – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
- Grunderkrankung nicht mitcodiert → kein langfristiger Heilmittelbedarf
Tipps für Ärzt*innen – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
- Siehe R13.1. Unspezifischer Code. Häufig auf Verordnungen. Logopädie wie R13.1.
Tipps für Patient*innen & Angehörige – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
- Siehe R13.1.
Extrabudgetärer Status – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
Therapieverlauf – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
Therapiebeginn: Sofort bei R13.9. Sonst nach Diagnostik.
Setting: Wie R13.1.
Therapieinhalte – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
- Siehe R13.1.
Diagnostik – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
Erstdiagnostik – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Klinische Schluckdiagnostik (Screenings: GUSS, Daniels, WST) und FEES | Siehe R13.1 | Sofort |
Verlaufsdiagnostik – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| FEES | Verlauf | Regelmäßig |
Red Flags – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
Siehe R13.1.
Prognose – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
Siehe R13.1.
Einflussfaktoren – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
- Grunderkrankung