Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: ST1. Verordnung eindeutig.

HMK 1.1/1.2: R49.0 = ST1 oder ST2 je nach Befund.

R49.0 – Dysphonie

Auch gesucht unter: R49.0 Logopädie, Dysphonie Logopädie, Heiserkeit Logopädie

HNO-Befund! Stimmstörung (Heiserkeit). Symptomcode. Ursache: organisch (

Logopädische Beschreibung – R49.0 Dysphonie

R49.0 (Dysphonie). Stimmstörung (Heiserkeit). Symptomcode. Ursache: organisch (Stimmlippenveränderung, Parese) oder funktionell (Fehlbelastung). HNO-Befund muss vorliegen! Logopädie: Stimmtherapie.

Typische Störungsbilder – R49.0 Dysphonie

Dysphonie ST1 definitionsgemäß

Stimmstörung (Heiserkeit). Symptomcode. Ursache: organisch (Stimmlippenveränderung, Parese) oder fun

Einfach erklärt:

Stimmstörung – die Ursache muss ärztlich abgeklärt werden. Logopädie hilft mit gezielter Therapie.

Logopädische Relevanz – R49.0 Dysphonie

Häufigkeit hoch
Patient*innengruppe Alle Altersgruppen.
Bedeutung Stimmstörung (Heiserkeit). Symptomcode. Ursache: organisch (Stimmlippenveränderu

Zugeordnete Diagnosegruppen – R49.0 Dysphonie

Quelle: HMK 1.1: Organische Dysphonie. R49.0 Beispieldiagnose.

Leitsymptomatik:

ST1

Wann verordnen:

Bei Dysphonie.

Begründung:

Dysphonie.

Quelle: HMK 1.2: Funktionelle Dysphonie. R49.0 kann beide sein.

Leitsymptomatik:

ST2a oder ST2b

Wann verordnen:

Wenn keine organische Ursache vorliegt.

Begründung:

Funktionell bedingte Dysphonie.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – R49.0 Dysphonie

Typische Erstverordnung – R49.0 Dysphonie

Diagnosegruppe ST1
Leitsymptomatik ST1
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – R49.0 Dysphonie

  • HNO-Befund fehlt

Tipps für Ärzt*innen – R49.0 Dysphonie

  • HNO-Befund vor ST1-Verordnung. Grunderkrankung mitcodieren.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – R49.0 Dysphonie

  • Heiserkeit sollte zuerst beim HNO abgeklärt werden. Danach hilft Logopädie.

Extrabudgetärer Status – R49.0 Dysphonie

ST1

Grunderkrankung prüfen für langfristigen Heilmittelbedarf.

Therapieverlauf – R49.0 Dysphonie

Therapiebeginn: Nach HNO-Befund

Setting: Ambulant

Therapieinhalte – R49.0 Dysphonie

  • Stimmstörung (Heiserkeit). Symptomcode. Ursache: organisch (Stimmlippenveränderung, Parese) oder funktionell (Fehlbelastung). HNO-Befund muss vorliegen! Logopädie: Stimmtherapie.

Diagnostik – R49.0 Dysphonie

Erstdiagnostik – R49.0 Dysphonie

Test Zweck Zeitpunkt
Stimmdiagnostik (RBH, Stimmfeld) Befund Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – R49.0 Dysphonie

Test Zweck Zeitpunkt
Kontrolle Fortschritte Alle 4-6 Wochen

Red Flags – R49.0 Dysphonie

Heiserkeit >3 Wochen einseitig HNO-Laryngoskopie

Malignom ausschließen!

Prognose – R49.0 Dysphonie

Abhängig von Ursache.

Einflussfaktoren – R49.0 Dysphonie

  • Ursache

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.