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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP5. Verordnung eindeutig.

S06.3 nicht direkt auf LHB/BVB, aber T90.5 (Folgen) ist LHB. Akut über S06.3 regulär verordnungsfähig.

S06.3 – Umschriebene Hirnverletzung

ICD-11-Äquivalent: NA07.4Z – Umschriebene traumatische Hirnverletzung, nicht näher bezeichnet annäherung

ICD-11 bildet diese Diagnose nur über eine breitere oder unspezifische Kategorie ab; nächstliegende Entsprechung.

Auch gesucht unter: SHT Logopädie, Schädel-Hirn-Trauma Logopädie, S06.3 Logopädie, Hirnverletzung Sprache, SHT Kommunikationsstörung

Kognitive Kommunikationsstörung nicht übersehen. Verhaltensauffälligkeiten beachten.

Codewahl & Abgrenzung – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Codewahl nach radiologischem/klinischem Befund: S06.3 = umschriebene (fokale) Hirnverletzung (z.B. Contusio cerebri); S06.2 = diffuse Hirnverletzung (z.B. diffuse axonale Schädigung). Die logopädischen Folgen (Dysarthrie, Dysphagie, kognitive Kommunikationsstörung) sind weitgehend identisch.

Logopädische Beschreibung – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Das SHT verursacht je nach Schwere und Lokalisation: Dysarthrie, Dysphagie (häufig in Akutphase, Trachealkanüle), kognitive Kommunikationsstörung (häufigste logopädische Folge nach mittelschwerem/schwerem SHT: Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Exekutivfunktionen beeinträchtigen Kommunikation), seltener Aphasie. Bei Kindern: erworbene Sprach-/Sprechstörung mit Regression. Die kognitive Kommunikationsstörung wird oft übersehen, weil die Sprache formal intakt erscheint.

Typische Störungsbilder – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Kognitive Kommunikationsstörung SP5 häufigste logopädische Folge

Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Exekutivfunktionen, Pragmatik.

Dysarthrie SP6 bei mittelschwerem/schwerem SHT

Verwaschenes Sprechen.

Dysphagie SC häufig in Akutphase

Aspirationsgefahr, oft Trachealkanüle.

Aphasie SP5 selten, nur bei fokaler Schädigung

Bei linkshemisphärischer Kontusion.

Einfach erklärt:

Nach einem Schädel-Hirn-Trauma können Sprechen, Schlucken und die Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt sein. Auch wenn die Sprache wieder gut klingt, können Konzentration und Gedächtnis die Kommunikation im Alltag erschweren. Logopädie hilft in allen Phasen.

Logopädische Relevanz – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Häufigkeit hoch
Patient*innengruppe Junge Erwachsene (Unfälle), ältere (Stürze), Kinder.
Bedeutung Häufigste Ursache für erworbene Hirnschädigung bei jungen Erwachsenen.

Zugeordnete Diagnosegruppen – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Quelle: HMK SP5: Aphasie nach SHT.

Leitsymptomatik:

SP5b oder SP5c

Wann verordnen:

Bei kommunikativen Defiziten.

Begründung:

Kognitive Kommunikationsstörung/Aphasie.

SP6 – Störungen der Sprechmotorik Abgeleitet & verifiziert

Quelle: HMK SP6: Dysarthrie nach SHT.

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Dysarthrie.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: HMK SC: Dysphagie nach SHT.

Leitsymptomatik:

SCb

Wann verordnen:

Bei Schluckstörung/Trachealkanüle.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: HMK ST1: Stimmstörung nach SHT.

Begründung:

HMK ST1: Stimmstörung nach SHT.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

SP5 Primär Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Typische Erstverordnung – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5c
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45-60 Min.
Hausbesuch Ggf.
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

  • Kognitive Kommunikationsstörung nicht erkannt
  • Nur SC verordnet, SP5 vergessen

Tipps für Ärzt*innen – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

  • SP5 auch verordnen wenn Sprache 'normal' klingt, kognitive Kommunikation prüfen. Langfristiger Heilmittelbedarf.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

  • Nach SHT kann die Kommunikation schwierig sein, auch wenn die Sprache wieder gut klingt. Konzentration und Gedächtnis sind oft betroffen.

Extrabudgetärer Status – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Diese Diagnose steht nicht auf der KBV-Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf. Logopädie ist regulär verordnungsfähig, sofern die Voraussetzungen des Heilmittelkatalogs erfüllt sind.

SP5 Reguläres Budget
SP6 Reguläres Budget
SC Reguläres Budget
ST1 Reguläres Budget
Nach Ablauf:

Langfristiger Heilmittelbedarf.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Therapiebeginn: Intensivstation

Setting: Intensiv → Reha (Phase B-D) → ambulant

Frequenz: Akut/Reha: täglich. Ambulant: 2-3x/Woche.

Besonderheiten: Kognitive Kommunikationsstörung wird oft übersehen, Patient spricht 'normal', kann aber Gesprächen nicht folgen. Verhaltensauffälligkeiten (Enthemmung, Aggressivität) nach SHT können Therapie erschweren.

Therapieinhalte – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

  • Akut: Trachealkanülen-Management, Dysphagie, Kommunikationsanbahnung
  • Reha: Kognitive Kommunikationstherapie, Dysarthrie, Schlucktherapie
  • Ambulant: Alltagstransfer, Teilhabe, Berufliche Reintegration
  • Bei Kindern: Sprachentwicklung begleiten

Diagnostik – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Erstdiagnostik – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Test Zweck Zeitpunkt
FEES, Dysarthrie-Diagnostik, kognitive Kommunikationsdiagnostik Alle Bereiche prüfen Akut und Reha

Verlaufsdiagnostik – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßig Erholung dokumentieren Alle 4-8 Wochen

Red Flags – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Erneute Verschlechterung Sofort Neurologie

Nachblutung/Hydrozephalus?

Prognose – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Erholung über Monate bis Jahre. Jüngere erholen sich besser. Kognitive Kommunikationsstörung kann langfristig die größte Einschränkung sein.

Einflussfaktoren – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

  • Schweregrad (GCS)
  • Alter
  • Begleitverletzungen
  • Therapieintensität

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Gleiche Diagnosegruppe – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Häufige Fragen – S06.3 Umschriebene Hirnverletzung

Was ist eine kognitive Kommunikationsstörung?

Die Sprache selbst ist OK, aber Konzentration, Gedächtnis und Denkfähigkeit sind beeinträchtigt. Das erschwert Gespräche im Alltag, z.B. dem roten Faden folgen, sich erinnern oder angemessen reagieren.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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