Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SC. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.21: Z99.1 als LHB.

Z99.1 – Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Auch gesucht unter: Z99.1 Logopädie

Langzeitbeatmung. Logopädie: Sprechventil bei Beatmung, Kommunikationsanbahnung (UK), Schluckmanagement. Phonation auch unter Beatmung möglich (mit angepasstem Sprechventil).

Logopädische Beschreibung – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Z99.1 (Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator). Langzeitbeatmung. Logopädie: Sprechventil bei Beatmung, Kommunikationsanbahnung (UK), Schluckmanagement. Phonation auch unter Beatmung möglich (mit angepasstem Sprechventil).

Typische Störungsbilder – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Schwere Dysphagie SC nahezu alle

Speichelmanagement, Aspiration.

Fehlende Phonation ST1 bei Beatmung/TK

Kommunikationsanbahnung.

Einfach erklärt:

Bei langfristiger Abhängigkeit von Absaugung oder Beatmung hilft Logopädie bei Kommunikation und Schlucken.

Logopädische Relevanz – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Häufigkeit selten bis mittel
Patient*innengruppe Schwer neurologisch erkrankte Patienten.
Bedeutung Spezialisiert.

Zugeordnete Diagnosegruppen – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.21: Z99.1 mit SC/ST1 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCb

Wann verordnen:

Bei Bedarf.

Begründung:

Dysphagie/Speichelmanagement.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.21

Begründung:

KBV Diagnoseliste 2026 S.21

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Typische Erstverordnung – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCb
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 30-45 Min.

Tipps für Ärzt*innen – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

  • SC verordnen. Langfristiger Heilmittelbedarf. Hausbesuch.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

  • Logopädie hilft auch bei schwerer Erkrankung – Kommunikation und Schluckmanagement.

Extrabudgetärer Status – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

SC langfristiger_heilmittelbedarf

Langfristiger Heilmittelbedarf.

Therapieverlauf – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Therapiebeginn: Ab Stabilisierung

Setting: Intensivpflege/Pflegeeinrichtung/Häuslichkeit

Therapieinhalte – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

  • Langzeitbeatmung. Logopädie: Sprechventil bei Beatmung, Kommunikationsanbahnung (UK), Schluckmanagement. Phonation auch unter Beatmung möglich (mit angepasstem Sprechventil).

Diagnostik – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Erstdiagnostik – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Test Zweck Zeitpunkt
Klinisch + FEES Status Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßig Verlauf Monatlich

Prognose – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Abhängig von Grunderkrankung.

Einflussfaktoren – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

  • Grunderkrankung

Verwandte Codes – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Gleiche Diagnosegruppe – Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Oft begleitend

Quellen & weiterführende Links

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Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.