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Zahnärztliche Verordnung Orofaziale Funktionsstörungen OFFIZIELL HMK ZAE

OFZ – Orofaziale Funktionsstörungen

Orofaziale Dysfunktion ohne Sprechbeeinträchtigung (zahnärztlich)

Verordner: Zahnarzt / Zahnärztin

Zahnärztliche Verordnung (Vordruck 9)

Diese Indikation wird vom Zahnarzt auf dem zahnärztlichen Verordnungsvordruck (Vordruck 9 nach BMV-Z) verordnet – NICHT auf Muster 13. Es ist kein ICD-10-Code erforderlich, nur der Indikationsschlüssel und ein Diagnosetext.

Fachliche Beschreibung – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

Störungen der orofazialen Funktion OHNE Beeinträchtigung der Artikulation (des Sprechens). Indiziert bei/nach Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, Tumor-Operationen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, orthognathen Operationen, angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen sowie bei Zahn- und Kieferfehlstellungen während der Wachstumsphase und in den Ausnahmefällen schwerer Kieferanomalien gemäß KFO-Richtlinie (Abschnitt B Nr. 4 Satz 2 und 3). Beispiele: habituelle Mundatmung, orale Habits (Daumenlutschen, Lippenbeißen, Wangenbeißen).

Einfach erklärt

OFZ wird vom Zahnarzt verordnet, wenn die Mundmuskulatur nicht richtig funktioniert, aber das Sprechen selbst nicht betroffen ist. Das betrifft z.B. gewohnheitsmäßiges Mundatmen, Daumenlutschen, Lippenbeißen oder eine falsche Zungenruhelage. Oft wird OFZ begleitend zu einer Zahnspangen-Behandlung verordnet, damit die Mundmuskulatur das kieferorthopädische Ergebnis unterstützt.

Leitsymptomatiken – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

Störungen der orofazialen Funktion ohne Beeinträchtigung der Artikulation

Orofaziale Dysfunktionen wie habituelle Mundatmung, orale Habits (Daumenlutschen, Lippenbeißen, Wangenbeißen, Zungenpressen), inkompetenter Lippenschluss, falsche Zungenruhelage, muskuläre Dysbalancen im orofazialen System ohne Auswirkung auf die Lautbildung.

Typische Therapieziele:

  • Funktionsverbesserung/Veränderung des Funktionsmusters
  • Wiederherstellung/Normalisierung der physiologischen Muskelfunktion
  • Wiedererlangung der Muskelbalance im orofazialen System
  • Umstellung von Mund- auf Nasenatmung
  • Abgewöhnung oraler Habits
  • Korrektur der Zungenruhelage

Beispielindikationen – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

  • Habituelle Mundatmung bei Kieferanomalie
  • Orale Habits (Daumenlutschen, Lippenbeißen) bei Zahnfehlstellung
  • Orofaziale Dysfunktion begleitend zur kieferorthopädischen Behandlung
  • Lippenschlussinsuffizienz bei cranio-/orofazialer Fehlbildung
  • Orofaziale Funktionsstörung nach Tumor-OP im Mund-Kiefer-Bereich
  • Muskuläre Dysbalance im orofazialen System nach orthognather OP
  • Orofaziale Funktionsstörung bei schwerer Kieferanomalie (KFO-Richtlinie Ausnahmefälle)

Verordnungsfähige Heilmittel – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

Heilmittel Dauer
Sprech- und Sprachtherapie 30 30 Minuten
Sprech- und Sprachtherapie 45 45 Minuten
Sprech- und Sprachtherapie 60 60 Minuten

ACHTUNG: Trotz des Namens 'Sprech- und Sprachtherapie' ist OFZ explizit für Störungen OHNE Sprechbeeinträchtigung. Die Heilmittelbezeichnung im zahnärztlichen Katalog ist 'Sprech- und Sprachtherapie' – das beschreibt die Berufsgruppe, nicht das Störungsbild.

Verordnungsmenge & Frequenz – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

Höchstmenge je VO 10
Orient. Behandlungsmenge 30
Frequenzempfehlung 1 bis 3 x wöchentlich

Verordnungsbeispiel – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

Indikationsschlüssel OFZ
Diagnose (Freitext) Habituelle Mundatmung und inkompetenter Lippenschluss bei frontal offenem Biss, begleitend zur KFO
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie 30
Menge 10 x
Frequenz 2 x wöchentlich

Abgrenzung zu anderen Indikationen – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

Zu aerztlich

OFZ hat im ärztlichen HMK keine direkte Entsprechung. Die myofunktionelle Therapie (MFT) wird ärztlich am ehesten über SP3 (Dyslalie) verordnet, wenn eine Artikulationsstörung vorliegt, oder über SF (Rhinophonie) bei Veluminsuffizienz. Rein orofaziale Funktionsstörungen ohne Sprech-/Stimmkomponente lassen sich ärztlich schwer verordnen – der zahnärztliche Weg über OFZ ist hier oft die bessere Option.

Zu spz

OFZ = OHNE Sprechbeeinträchtigung. Sobald die Artikulation betroffen ist → SPZ.

Zu scz

OFZ = OHNE Schluckbeeinträchtigung. Sobald ein Schluckdefizit vorliegt → SCZ.

Wichtig

OFZ darf bei Zahn- und Kieferfehlstellungen während der Wachstumsphase verordnet werden. Bei Erwachsenen NUR in den Ausnahmefällen schwerer Kieferanomalien gemäß KFO-Richtlinie (Abschnitt B Nr. 4 Satz 2 und 3), die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern.

Red Flags – Achtung – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

  • Mundatmung durch vergrößerte Adenoide/Tonsillen -> HNO-Arzt, nicht Zahnarzt
  • Orofaziale Dysfunktion durch neurologische Ursache -> ärztliche Verordnung
  • Sprechbeeinträchtigung vorhanden -> dann SPZ statt OFZ
  • OFZ bei Erwachsenen ohne schwere Kieferanomalie -> keine Kassenleistung

Vielleicht ist ja eine unserer Logopädie-Praxen in oder um Berlin in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen (FAQ) – OFZ Orofaziale Funktionsstörungen

Kann der Zahnarzt MFT (Myofunktionelle Therapie) verordnen?

Ja. Die Myofunktionelle Therapie fällt unter OFZ, wenn keine Sprechbeeinträchtigung vorliegt. Bei gleichzeitiger Artikulationsstörung wird SPZ verordnet. Der Zahnarzt wählt den Indikationsschlüssel nach dem klinischen Bild.

Wird OFZ bei Erwachsenen von der Kasse bezahlt?

OFZ bei Erwachsenen ist nur in Ausnahmefällen schwerer Kieferanomalien möglich, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern (gemäß KFO-Richtlinie). Bei Kindern in der Wachstumsphase ist die Verordnung einfacher möglich.

Mein Kind atmet durch den Mund – kann der Zahnarzt Logopädie verordnen?

Ja, wenn die Mundatmung mit einer Zahn-/Kieferfehlstellung zusammenhängt. Der Zahnarzt verordnet dann OFZ. Wichtig: Zuerst sollte ein HNO-Arzt abklären, ob die Mundatmung durch vergrößerte Mandeln oder Polypen verursacht wird – dann wäre eine ärztliche Verordnung nötig.

HeilM-RL ZÄ, Zweiter Teil, Abschnitt 2.3 (S.32). §§23-25 HeilM-RL ZÄ.

Quellen & weiterführende Links

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Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen Informationen wurden sorgfältig aus der aktuellen HeilM-RL ZÄ des G-BA extrahiert. Sie ersetzen keine individuelle zahnärztliche oder therapeutische Beratung. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Richtlinie. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle HeilM-RL ZÄ des G-BA.