Fachliche Beschreibung – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
Störungen in der oralen Phase des Schluckakts (motorisch und sensorisch). Indiziert bei/nach Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, Tumor-Operationen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, orthognathen Operationen, operativer Versorgung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Zungenfehlfunktion und viszeralem Schlucken. WICHTIG: Die zahnärztliche Schlucktherapie umfasst NUR die orale Phase des Schluckvorgangs, nicht die pharyngeale oder ösophageale Phase.
Einfach erklärt
SCZ wird vom Zahnarzt verordnet, wenn eine Schluckstörung im Mundbereich vorliegt. Das betrifft z.B. falsches Schlucken (viszerales Schlucken), bei dem die Zunge beim Schlucken gegen die Zähne drückt statt an den Gaumen. Auch nach Kiefer-OPs oder bei Gaumenspalten kann die Schluckfunktion im Mund gestört sein. Die Logopädie trainiert die Schluckmuskulatur und hilft, ein korrektes Schluckmuster zu erlernen.
Leitsymptomatiken – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
Störungen in der oralen Phase des Schluckakts (motorisch und sensorisch)
Fehlerhafter Ablauf der oralen Schluckphase: viszerales Schlucken (infantiles Schluckmuster mit Zungenprotrusion), gestörte Boluskontrolle, eingeschränkte Zungenmotilität, sensorische Defizite im Mundraum nach chirurgischen Eingriffen oder Bestrahlung.
Typische Therapieziele:
- Verbesserung/Normalisierung des Schluckakts in der oralen Phase
- Erarbeitung von Kompensationsstrategien
- Ermöglichung der oralen Nahrungsaufnahme
- Kräftigung der orofazialen Schluckmuskulatur
- Korrektur des viszeralen Schluckmusters
Beispielindikationen – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
- Viszerales Schlucken (infantiles Schluckmuster)
- Schluckstörung nach Tumor-OP im Mund-Kiefer-Bereich
- Schluckstörung nach orthognather Operation
- Schluckstörung bei/nach operativer Versorgung von LKGS
- Schluckstörung nach Trauma im Mund-Kieferbereich
- Zungenfehlfunktion beim Schlucken
Verordnungsfähige Heilmittel – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
| Heilmittel | Dauer |
|---|---|
| Schlucktherapie 30 | 30 Minuten |
| Schlucktherapie 45 | 45 Minuten |
| Schlucktherapie 60 | 60 Minuten |
Verordnungsmenge & Frequenz – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
| Höchstmenge je VO | 10 |
|---|---|
| Orient. Behandlungsmenge | 30 |
| Frequenzempfehlung | 1 bis 3 x wöchentlich |
Verordnungsbeispiel – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
| Indikationsschlüssel | SCZ |
|---|---|
| Diagnose (Freitext) | Viszerales Schlucken bei offenem Biss, KFO-Behandlung geplant |
| Heilmittel | Schlucktherapie 30 |
| Menge | 10 x |
| Frequenz | 2 x wöchentlich |
Abgrenzung zu anderen Indikationen – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
SCZ entspricht inhaltlich einem Teilbereich von SC (Dysphagie) im ärztlichen HMK – aber NUR die orale Phase. Bei pharyngealer oder ösophagealer Dysphagie muss ärztlich verordnet werden (SC auf Muster 13). Die Ursache der Schluckstörung muss im Mund-Kiefer-Bereich liegen.
SCZ betrifft SCHLUCKEN, SPZ betrifft SPRECHEN. Beide können parallel verordnet werden.
SCZ hat eine Schluckstörung als Leitsymptom. OFZ betrifft orofaziale Funktionsstörungen ohne Schluck- oder Sprechbeeinträchtigung.
Red Flags – Achtung – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
- Schluckstörung mit Aspiration -> ärztliche Verordnung (SC), nicht zahnärztlich
- Pharyngeale oder ösophageale Dysphagie -> ärztliche Verordnung (SC)
- Schluckstörung durch neurologische Ursache -> ärztliche Verordnung
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Häufige Fragen (FAQ) – SCZ Störungen des oralen Schluckakts
Kann der Zahnarzt Schlucktherapie bei Dysphagie nach Schlaganfall verordnen?
Nein. Schluckstörungen nach Schlaganfall betreffen die pharyngeale Phase und müssen ärztlich verordnet werden (SC auf Muster 13). Zahnärztliche Schlucktherapie (SCZ) umfasst nur die orale Phase.
Was ist viszerales Schlucken?
Beim viszeralen (infantilen) Schlucken drückt die Zunge beim Schlucken gegen oder zwischen die Zähne statt an den Gaumen. Dies kann Zahnfehlstellungen verursachen oder kieferorthopädische Behandlungen behindern. SCZ ist hier die richtige zahnärztliche Verordnung.
HeilM-RL ZÄ, Zweiter Teil, Abschnitt 2.2 (S.31). §26 HeilM-RL ZÄ.