Fachliche Beschreibung – SPZ Störungen des Sprechens
Störungen der Lautbildung im Mund-, Kiefer-, Gesichtsbereich und Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts. Indiziert bei/nach Mund-Kieferanomalien (z.B. offener Biss, Sigmatismus interdentalis, Sigmatismus addentalis), orthognathen Operationen, tumorchirurgischen Eingriffen oder strahlentherapeutischer Behandlung im Zahn-, Mund-, Kieferbereich, sowie bei Anomalien der Zahnstellung, Fehlbildung des Kiefers, fehlerhafter Lagebeziehung der Kiefer zueinander und Fehlfunktion/Größe der Zunge.
Einfach erklärt
SPZ wird vom Zahnarzt verordnet, wenn eine Sprechstörung durch Probleme im Mund- oder Kieferbereich verursacht wird. Das kann sein: Lispeln durch einen offenen Biss, undeutliches Sprechen nach einer Kiefer-OP, oder Artikulationsprobleme durch Zahnfehlstellungen. Die Logopädie hilft, die Lautbildung zu verbessern und die Mundmuskulatur zu trainieren.
Leitsymptomatiken – SPZ Störungen des Sprechens
Störungen der Lautbildung im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich
Fehlbildung von Lauten durch strukturelle oder funktionelle Ursachen im orofazialen Bereich: Sigmatismus (Lispeln), Schetismus, Chitismus und andere Lautfehlbildungen bedingt durch Kieferanomalien, Zahnfehlstellungen, Zungenfehlhaltung oder nach chirurgischen Eingriffen.
Typische Therapieziele:
- Normalisierung der Lautbildung
- Verbesserung der Artikulationsgenauigkeit
- Abbau pathologischer Zungenruhelage und Schluckmuster
- Verbesserung der Verständlichkeit
Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts mit Auswirkung auf das Sprechen
Dysbalance der mimischen Muskulatur, der Zungen-, Kau- und Schlundmuskulatur mit Auswirkungen auf die Artikulation. Häufig bei Zahn-/Kieferfehlstellungen, nach orthognathen OPs oder bei Tumorfolgen.
Typische Therapieziele:
- Wiederherstellung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten
- Kräftigung und Koordination der orofazialen Muskulatur
- Korrektur der Zungenruhelage
- Verbesserung der Mundmotorik für die Artikulation
Beispielindikationen – SPZ Störungen des Sprechens
- Sigmatismus interdentalis bei offenem Biss
- Sigmatismus addentalis bei Kieferanomalie
- Artikulationsstörung nach orthognather Operation
- Sprechstörung nach Tumor-OP im Mund-Kiefer-Bereich
- Sprechstörung nach Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich
- Artikulationsprobleme bei Anomalien der Zahnstellung
- Sprechstörung bei Fehlbildung des Kiefers
- Lautfehlbildung bei Fehlfunktion/Größe der Zunge
Verordnungsfähige Heilmittel – SPZ Störungen des Sprechens
| Heilmittel | Dauer |
|---|---|
| Sprech- und Sprachtherapie 30 | 30 Minuten |
| Sprech- und Sprachtherapie 45 | 45 Minuten |
| Sprech- und Sprachtherapie 60 | 60 Minuten |
Verordnungsmenge & Frequenz – SPZ Störungen des Sprechens
| Höchstmenge je VO | 10 |
|---|---|
| Orient. Behandlungsmenge | 30 |
| Frequenzempfehlung | 1 bis 3 x wöchentlich |
Verordnungsbeispiel – SPZ Störungen des Sprechens
| Indikationsschlüssel | SPZ |
|---|---|
| Diagnose (Freitext) | Sigmatismus interdentalis bei frontal offenem Biss |
| Heilmittel | Sprech- und Sprachtherapie 30 |
| Menge | 10 x |
| Frequenz | 2 x wöchentlich |
Abgrenzung zu anderen Indikationen – SPZ Störungen des Sprechens
SPZ entspricht inhaltlich am ehesten SP3 (Dyslalie/Artikulationsstörung) und teilweise SP6 (Sprechmotorik) im ärztlichen HMK. ABER: SPZ darf nur verordnet werden, wenn die URSACHE im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich liegt. Sprechstörungen durch neurologische Ursachen (z.B. Schlaganfall) müssen ärztlich verordnet werden.
SPZ betrifft Störungen des SPRECHENS mit Auswirkung auf Artikulation. SCZ betrifft Störungen des SCHLUCKENS in der oralen Phase. Bei kombinierter Sprech- und Schluckstörung können beide Indikationsgruppen parallel verordnet werden.
SPZ hat Auswirkungen auf die ARTIKULATION (das Sprechen). OFZ betrifft orofaziale Funktionsstörungen OHNE Beeinträchtigung der Artikulation (z.B. habituelles Mundatmen, orale Habits).
Red Flags – Achtung – SPZ Störungen des Sprechens
- Sprechstörung durch neurologische Ursache (Schlaganfall, MS, Parkinson) -> ärztliche Verordnung erforderlich, NICHT zahnärztlich
- Stimmstörung (Heiserkeit, Aphonie) -> ärztliche Verordnung (ST1-ST4), nicht zahnärztlich
- Schluckstörung in pharyngealer oder ösophagealer Phase -> ärztliche Verordnung (SC), zahnärztlich nur orale Phase (SCZ)
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Häufige Fragen (FAQ) – SPZ Störungen des Sprechens
Kann ein Zahnarzt Logopädie bei Lispeln verordnen?
Ja, wenn das Lispeln durch eine Kieferanomalie oder Zahnfehlstellung verursacht wird (z.B. Sigmatismus bei offenem Biss). Der Zahnarzt verordnet dann SPZ auf dem zahnärztlichen Verordnungsvordruck (Vordruck 9).
Brauche ich einen ICD-10-Code auf der zahnärztlichen Verordnung?
Nein. Zahnärztliche Heilmittelverordnungen erfordern keinen ICD-10-Code. Es reicht der Indikationsschlüssel (z.B. SPZ) zusammen mit einer Diagnose im Klartext.
Kann der Zahnarzt auch Logopädie bei Stottern verordnen?
Nein. Stottern (RE1) ist keine zahnärztliche Indikation. Redeflussstörungen müssen ärztlich verordnet werden.
Was ist der Unterschied zwischen SPZ und SP3?
SPZ ist die zahnärztliche Verordnung für Sprechstörungen im Mund-Kiefer-Bereich. SP3 ist die ärztliche Diagnosegruppe für Artikulationsstörungen (Dyslalie). Inhaltlich überschneiden sie sich, aber der Verordnungsweg ist unterschiedlich: SPZ auf Vordruck 9, SP3 auf Muster 13.
HeilM-RL ZÄ, Zweiter Teil, Abschnitt 2.1 (S.30). §24 HeilM-RL ZÄ.