Logopädie Praxis Kosmos
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Zahnärztliche Verordnung Sprech- und Sprachtherapie OFFIZIELL HMK ZAE

SPZ – Störungen des Sprechens

Sprechstörungen im Mund-Kiefer-Bereich (zahnärztlich)

Verordner: Zahnarzt / Zahnärztin

Zahnärztliche Verordnung (Vordruck 9)

Diese Indikation wird vom Zahnarzt auf dem zahnärztlichen Verordnungsvordruck (Vordruck 9 nach BMV-Z) verordnet – NICHT auf Muster 13. Es ist kein ICD-10-Code erforderlich, nur der Indikationsschlüssel und ein Diagnosetext.

Fachliche Beschreibung – SPZ Störungen des Sprechens

Störungen der Lautbildung im Mund-, Kiefer-, Gesichtsbereich und Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts. Indiziert bei/nach Mund-Kieferanomalien (z.B. offener Biss, Sigmatismus interdentalis, Sigmatismus addentalis), orthognathen Operationen, tumorchirurgischen Eingriffen oder strahlentherapeutischer Behandlung im Zahn-, Mund-, Kieferbereich, sowie bei Anomalien der Zahnstellung, Fehlbildung des Kiefers, fehlerhafter Lagebeziehung der Kiefer zueinander und Fehlfunktion/Größe der Zunge.

Einfach erklärt

SPZ wird vom Zahnarzt verordnet, wenn eine Sprechstörung durch Probleme im Mund- oder Kieferbereich verursacht wird. Das kann sein: Lispeln durch einen offenen Biss, undeutliches Sprechen nach einer Kiefer-OP, oder Artikulationsprobleme durch Zahnfehlstellungen. Die Logopädie hilft, die Lautbildung zu verbessern und die Mundmuskulatur zu trainieren.

Leitsymptomatiken – SPZ Störungen des Sprechens

Störungen der Lautbildung im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich

Fehlbildung von Lauten durch strukturelle oder funktionelle Ursachen im orofazialen Bereich: Sigmatismus (Lispeln), Schetismus, Chitismus und andere Lautfehlbildungen bedingt durch Kieferanomalien, Zahnfehlstellungen, Zungenfehlhaltung oder nach chirurgischen Eingriffen.

Typische Therapieziele:

  • Normalisierung der Lautbildung
  • Verbesserung der Artikulationsgenauigkeit
  • Abbau pathologischer Zungenruhelage und Schluckmuster
  • Verbesserung der Verständlichkeit

Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts mit Auswirkung auf das Sprechen

Dysbalance der mimischen Muskulatur, der Zungen-, Kau- und Schlundmuskulatur mit Auswirkungen auf die Artikulation. Häufig bei Zahn-/Kieferfehlstellungen, nach orthognathen OPs oder bei Tumorfolgen.

Typische Therapieziele:

  • Wiederherstellung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten
  • Kräftigung und Koordination der orofazialen Muskulatur
  • Korrektur der Zungenruhelage
  • Verbesserung der Mundmotorik für die Artikulation

Beispielindikationen – SPZ Störungen des Sprechens

  • Sigmatismus interdentalis bei offenem Biss
  • Sigmatismus addentalis bei Kieferanomalie
  • Artikulationsstörung nach orthognather Operation
  • Sprechstörung nach Tumor-OP im Mund-Kiefer-Bereich
  • Sprechstörung nach Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich
  • Artikulationsprobleme bei Anomalien der Zahnstellung
  • Sprechstörung bei Fehlbildung des Kiefers
  • Lautfehlbildung bei Fehlfunktion/Größe der Zunge

Verordnungsfähige Heilmittel – SPZ Störungen des Sprechens

Heilmittel Dauer
Sprech- und Sprachtherapie 30 30 Minuten
Sprech- und Sprachtherapie 45 45 Minuten
Sprech- und Sprachtherapie 60 60 Minuten

30, 45 oder 60 Minuten je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit des Patienten.

Verordnungsmenge & Frequenz – SPZ Störungen des Sprechens

Höchstmenge je VO 10
Orient. Behandlungsmenge 30
Frequenzempfehlung 1 bis 3 x wöchentlich

Verordnungsbeispiel – SPZ Störungen des Sprechens

Indikationsschlüssel SPZ
Diagnose (Freitext) Sigmatismus interdentalis bei frontal offenem Biss
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie 30
Menge 10 x
Frequenz 2 x wöchentlich

Abgrenzung zu anderen Indikationen – SPZ Störungen des Sprechens

Zu aerztlich

SPZ entspricht inhaltlich am ehesten SP3 (Dyslalie/Artikulationsstörung) und teilweise SP6 (Sprechmotorik) im ärztlichen HMK. ABER: SPZ darf nur verordnet werden, wenn die URSACHE im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich liegt. Sprechstörungen durch neurologische Ursachen (z.B. Schlaganfall) müssen ärztlich verordnet werden.

Zu scz

SPZ betrifft Störungen des SPRECHENS mit Auswirkung auf Artikulation. SCZ betrifft Störungen des SCHLUCKENS in der oralen Phase. Bei kombinierter Sprech- und Schluckstörung können beide Indikationsgruppen parallel verordnet werden.

Zu ofz

SPZ hat Auswirkungen auf die ARTIKULATION (das Sprechen). OFZ betrifft orofaziale Funktionsstörungen OHNE Beeinträchtigung der Artikulation (z.B. habituelles Mundatmen, orale Habits).

Red Flags – Achtung – SPZ Störungen des Sprechens

  • Sprechstörung durch neurologische Ursache (Schlaganfall, MS, Parkinson) -> ärztliche Verordnung erforderlich, NICHT zahnärztlich
  • Stimmstörung (Heiserkeit, Aphonie) -> ärztliche Verordnung (ST1-ST4), nicht zahnärztlich
  • Schluckstörung in pharyngealer oder ösophagealer Phase -> ärztliche Verordnung (SC), zahnärztlich nur orale Phase (SCZ)

Vielleicht ist ja eine unserer Logopädie-Praxen in oder um Berlin in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen (FAQ) – SPZ Störungen des Sprechens

Kann ein Zahnarzt Logopädie bei Lispeln verordnen?

Ja, wenn das Lispeln durch eine Kieferanomalie oder Zahnfehlstellung verursacht wird (z.B. Sigmatismus bei offenem Biss). Der Zahnarzt verordnet dann SPZ auf dem zahnärztlichen Verordnungsvordruck (Vordruck 9).

Brauche ich einen ICD-10-Code auf der zahnärztlichen Verordnung?

Nein. Zahnärztliche Heilmittelverordnungen erfordern keinen ICD-10-Code. Es reicht der Indikationsschlüssel (z.B. SPZ) zusammen mit einer Diagnose im Klartext.

Kann der Zahnarzt auch Logopädie bei Stottern verordnen?

Nein. Stottern (RE1) ist keine zahnärztliche Indikation. Redeflussstörungen müssen ärztlich verordnet werden.

Was ist der Unterschied zwischen SPZ und SP3?

SPZ ist die zahnärztliche Verordnung für Sprechstörungen im Mund-Kiefer-Bereich. SP3 ist die ärztliche Diagnosegruppe für Artikulationsstörungen (Dyslalie). Inhaltlich überschneiden sie sich, aber der Verordnungsweg ist unterschiedlich: SPZ auf Vordruck 9, SP3 auf Muster 13.

HeilM-RL ZÄ, Zweiter Teil, Abschnitt 2.1 (S.30). §24 HeilM-RL ZÄ.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle HeilM-RL ZÄ des G-BA.